KI-Recht · IT-Recht · Datenschutz
Heidrich Datenschutz
Ein Unternehmen von Heidrich Rechtsanwälte · Hannover

Datenschutz auf dem Niveau einer Fachkanzlei.

Die Heidrich Datenschutzberatung UG verbindet die Tiefe einer spezialisierten IT-Rechtskanzlei mit der operativen Nähe einer dedizierten Datenschutzberatung. Wir stellen externe Datenschutzbeauftragte und beraten Unternehmen, die mehr erwarten als Checklisten und Textbausteine.

Ext. DSB Audits & Gap-Analyse DSFA AV-Verträge Int. Datentransfer KI & AI-Act
Kompetenzen · 01

Beratung entlang des gesamten Datenschutz-Lebenszyklus.

Von der Bestandsaufnahme über die Bestellung als externer DSB bis zur Verteidigung in Bußgeldverfahren – alles aus einer Hand, mit anwaltlicher Tiefe.

01 / 07

Externer Datenschutzbeauftragter

Bestellung als externer DSB nach Art. 37 DSGVO i. V. m. § 38 BDSG. Vollständige Übernahme der Aufgaben nach Art. 39 DSGVO — Unterrichtung, Überwachung, Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden.

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Audits & Gap-Analyse

Systematische Prüfung Ihrer Verarbeitungsprozesse auf DSGVO-Konformität. Identifikation von Schwachstellen mit priorisiertem Maßnahmenplan.

Audit anfragen
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Rechtsgutachten

Fundierte Rechtsgutachten zu komplexen datenschutzrechtlichen Fragestellungen — von neuen Verarbeitungen bis zu KI-Szenarien.

Beratung
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Datenschutz-Folgenabschätzung

DSFA nach Art. 35 DSGVO für risikobehaftete Verarbeitungen — KI-Einsatz, Scoring, Videoüberwachung.

DSFA
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Verträge & Vereinbarungen

AV-Verträge (Art. 28), Joint-Controller (Art. 26), Betriebsvereinbarungen, Datenschutzhinweise.

Beratung
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Internationaler Datentransfer

Drittlandtransfers nach Art. 44 ff. DSGVO: Angemessenheitsbeschlüsse (u. a. EU-US Data Privacy Framework), SCC, Transfer Impact Assessment und ergänzende Schutzmaßnahmen nach Schrems II.

Beratung
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KI & AI-Act-Compliance

Datenschutzkonforme Implementierung von KI-Systemen an der Schnittstelle von DSGVO und EU-KI-Verordnung — von der Rechtsgrundlage für Trainingsdaten über die DSFA bis zur Architektur für Betroffenenrechte nach Art. 22 DSGVO.

KI-Beratung
Externer DSB · 02

Warum Fach­kunde über alles entscheidet.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG für viele Unternehmen verpflichtend – insbesondere wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind oder die Kerntätigkeit umfangreiche Verarbeitungen besonderer Datenkategorien umfasst.

Ein externer DSB muss über die erforderliche Fachkunde (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) verfügen und seine Aufgaben weisungsfrei ausüben können (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Die Qualität dieser Fachkunde entscheidet darüber, ob Ihr Datenschutz funktioniert – oder nur auf dem Papier existiert.

Bei der Heidrich Datenschutzberatung UG erhalten Sie keine Standard-Betreuung durch fachfremde Mitarbeiter, sondern eine fundierte juristische Beratung durch Datenschutzexperten, die Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen aus erster Hand kennen – und im Ernstfall auch verteidigungsfähige Positionen erarbeiten.

Angebot als Ext. DSB anfragen
DSB-Leistungen · Art. 39 DSGVO

Unterrichtung und Beratung

Laufende Beratung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu allen datenschutzrechtlichen Fragen (Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Überwachung der DSGVO-Compliance

Systematische Kontrolle der Einhaltung der DSGVO, des BDSG und interner Datenschutzstrategien (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Beratung bei DSFA

Fachliche Begleitung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und Überwachung der Durchführung.

Begleitung komplexer Projekte

Beratung bei IT-Migrationen, Cloud-Einführungen, KI-Projekten und Digitalisierungsvorhaben – von der Konzeption bis zum Go-Live.

Schulungen für Mitarbeiter

Regelmäßige Datenschutzschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die gesamte Belegschaft.

Projektbegleitung · 04

Komplexe Datenschutz­projekte – juristisch begleitet.

Cloud-Migrationen, KI-Roll-outs, internationale Datenflüsse, Konzern-Reorganisationen: Wo Datenschutz auf Architektur, Vertragslandschaften und Aufsichtsbehörden trifft, begleiten wir das Vorhaben als rechtlicher Lead — von der Konzeption bis zum Go-Live.

Datenschutz ist keine Phase. Er ist die Architektur.

In komplexen Vorhaben entscheidet die frühe juristische Beteiligung über Erfolg oder kostspielige Nachbesserung. Eine SaaS-Migration ohne sauberen AV-Vertrag, ein KI-Pilot ohne DSFA, ein Konzern-Roll-out ohne Drittlandstransferprüfung – solche Versäumnisse werden später unter Zeitdruck und vor Aufsichtsbehörden teurer als die ursprüngliche Beratung.

Wir begleiten Datenschutz­projekte von Anfang an: als juristischer Lead in interdisziplinären Teams, im engen Austausch mit IT, Compliance, Einkauf und Fachbereich. Jedes Projekt erhält einen festen verantwortlichen Berater, eine klare Eskalationslinie zur Mutterkanzlei und eine dokumentierte Entscheidungsgrundlage – damit Sie gegenüber Geschäftsführung, Aufsichtsbehörde und Mandanten jede Entscheidung belegen können.

Phase 01

Scoping & Risiko-Triage

Verarbeitungstätigkeiten kartieren, Schutzbedarf einstufen, frühe Show-Stopper identifizieren — bevor das Projektteam Architekturentscheidungen trifft.

Datenflussanalyse Schutzbedarfs-Matrix Stakeholder-Workshop
Phase 02

Konzept & DSFA

Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, Rechtsgrundlagen-Architektur, Privacy-by-Design-Vorgaben für Entwicklung und Architektur.

DSFA-Bericht Rechtsgrundlagen-Memo TOM-Katalog Art. 32
Phase 03

Verträge & Transfer

AV- und Joint-Controller-Verträge, Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessment für Drittländer, Betriebsvereinbarungen für den Beschäftigtendatenschutz.

AV / Art. 28 DSGVO SCC + TIA (Schrems II) Betriebsvereinbarung
Phase 04

Go-Live & Betrieb

Begleitung der Inbetriebnahme, Schulung der operativen Teams, Aufbau des laufenden Monitorings und – bei Bedarf – konsultative Vorabbefassung der Aufsichtsbehörde.

Go-Live-Freigabe Schulung & Awareness Vorab-Konsultation Art. 36

Projekttypen, die wir begleiten.

Auswahl typischer Vorhaben aus unserer Praxis – jedes mit eigenen rechtlichen Hebeln und Aufsichts­risiken.

Cloud- & SaaS-Migration

Microsoft 365, AWS, Salesforce, Workday — inkl. Drittlandstransferprüfung und AV-Architektur.

KI- & ML-Einführung

Vom Chatbot bis zum eigenen Modell: DSFA, AI-Act-Klassifikation, Trainingsdaten-Rechtsgrundlage.

Konzern-Roll-outs

Zentrale Plattformen über mehrere Gesellschaften und Jurisdiktionen – Joint-Controller, BCR, Konzernrichtlinien.

Datenschutzvorfall-Aufarbeitung

Forensik-Begleitung, Meldung Art. 33/34, Behördenkommunikation, Bußgeldverteidigung über die Mutterkanzlei.

VVT- & Dokumentations-Aufbau

Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzepte, Berechtigungs- und Rollenkonzepte – auditfest dokumentiert.

HR- & Whistleblowing-Plattformen

§ 26 BDSG, Hinweisgeberschutzgesetz, Betriebsvereinbarungen, Mitarbeiterüberwachung.

Ein laufendes Projekt, das datenschutzrechtlich juristisch begleitet werden soll? Sprechen Sie mit einem unserer Berater – kostenfreies Erstgespräch, NDA auf Wunsch vorab.
Projekt besprechen
Ablauf · 05

Sechs Schritte zur Zusammenarbeit.

Strukturiert, transparent und auf Ihre Ressourcen zugeschnitten — unser Onboarding-Prozess, in keinem Schritt pauschal.

01/06

Unverbindliches Erstgespräch

Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre Datenschutz-Herausforderungen kennen. Kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per Videokonferenz.

02/06

Individuelles Angebot

Auf Basis des Erstgesprächs erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klar definierten Leistungen — keine versteckten Kosten.

03/06

Datenschutz-Bestandsaufnahme

Systematische Erfassung des Ist-Zustands: Verarbeitungstätigkeiten, Dokumentation, technische und organisatorische Maßnahmen, offene Risiken.

04/06

Maßnahmenplan & Priorisierung

Gap-Analyse mit konkretem, priorisiertem Handlungsplan — abgestimmt auf Ihre Ressourcen und Ihren Zeitrahmen.

05/06

Umsetzung & Dokumentation

Gemeinsame Umsetzung der identifizierten Maßnahmen: Verarbeitungsverzeichnis, AV-Verträge, DSFA, Datenschutzhinweise.

06/06

Laufende Betreuung

Kontinuierliche Beratung, regelmäßige Datenschutz-Reviews, Schulungen und schnelle Reaktion bei Vorfällen oder Betroffenenanfragen.

Art. 33 DSGVO · Meldefrist

Datenschutzvorfall? 72 Stunden laufen.

Bei einem Datenschutzvorfall beginnt nach Art. 33 DSGVO die Meldefrist sofort. Wir unterstützen bei der Bewertung des Vorfalls, der Entscheidung über die Meldepflicht, der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigung betroffener Personen – schnell, kompetent und mit anwaltlicher Vertretung im Bußgeldverfahren.

Weitere Felder · 06

Beratung über die Kernleistungen hinaus.

Schnittstellen zu IT-Recht, KI-Recht, Compliance und Regulierung — wo immer der Datenschutz mit anderen Disziplinen verschränkt ist.

01

Beschäftigtendatenschutz

§ 26 BDSG, Betriebsvereinbarungen, Mitarbeiterüberwachung, BYOD-Policies.

02

KI & Datenschutz

DSGVO-konforme Implementierung von KI-Systemen, KI-Training, AI Act.

03

Datenschutzvorfälle

Sofortberatung bei Datenpannen, Meldung nach Art. 33/34, Krisenkommunikation.

04

Betroffenenrechte

Prozesse für Auskunft (Art. 15), Löschung (Art. 17), Portabilität (Art. 20), Widerspruch (Art. 21).

05

Cookie-Compliance

TDDDG-konforme Cookie-Banner (vormals TTDSG), Consent-Management, Prüfung von Tracking-Setups.

06

TOM & IT-Sicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, IT-Sicherheitskonzepte.

07

Datenschutzhinweise

Rechtskonforme Erklärungen für Websites, Apps, SaaS-Produkte und interne Prozesse.

08

Aufsichtsbehörden

Kommunikation, Stellungnahmen, Verteidigung im Bußgeldverfahren — mit der Mutterkanzlei.

09

Komplexe Projekte

Begleitung bei Cloud-Migrationen, KI-Integration, SaaS-Plattformen, IoT und Big Data.

10

Privacy by Design

Datenschutzgerechte Systemgestaltung nach Art. 25 DSGVO — von der Konzeption bis zum Go-Live.

KI & Datenschutz · 07

KI datenschutz­konform einsetzen.

Künstliche Intelligenz stellt das Datenschutzrecht vor besondere Herausforderungen: große Trainingsdatensätze, intransparente Entscheidungslogiken und grenzüberschreitende Datenflüsse werfen komplexe Fragen auf, auf die klassische Datenschutzberater oft keine belastbaren Antworten haben.

Wir verbinden tiefes datenschutzrechtliches Know-how mit ausgewiesener KI-Expertise. Unsere Kanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien im KI-Recht – mit eigener AI-Act-Beratungspraxis, Fachpublikationen und Mandaten in Grundsatzverfahren zum KI-Training.

Ob Sie ChatGPT im Kundenservice einsetzen, ein eigenes ML-Modell trainieren oder KI-basierte Scoring-Systeme betreiben – wir begleiten Sie von der DSFA über die Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bis zu den Informationspflichten und der Betroffenenrechte-Architektur.

KI-Datenschutzberatung anfragen
Die Kanzlei · 08

Heidrich Datenschutzberatung UG.

Die Heidrich Datenschutzberatung UG ist die Datenschutz-Tochtergesellschaft der Heidrich Rechtsanwälte in Hannover – einer der profiliertesten IT-Rechtskanzleien in Norddeutschland.

Gegründet, um Unternehmen eine dedizierte Datenschutzberatung auf Kanzleiniveau anzubieten, vereinen wir die Agilität einer spezialisierten Beratungsgesellschaft mit dem juristischen Tiefgang einer Fachkanzlei für IT-Recht. Unsere Berater sind keine Generalisten – sie kommen aus dem Datenschutzrecht und kennen die Materie aus Beratung, Publikation und Lehre.

Die Mutterkanzlei berät seit über 25 Jahren zu IT-Recht, Datenschutz und KI-Recht. Kanzleigründer Joerg Heidrich ist Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter KI-Manager und Autor eines Fachbuchs zum KI-Recht – regelmäßig als Referent und Autor in c't, heise online und dem Podcast „Auslegungssache".

FAQ · 09

Häufig gestellte Fragen.

Antworten zur externen Datenschutzberatung, Fachkunde, Kostenstruktur und zum Ernstfall.

Wann brauche ich einen Datenschutz­beauftragten?

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und – in Deutschland zusätzlich verschärft – aus § 38 BDSG. Nach § 38 Abs. 1 BDSG müssen Unternehmen einen DSB benennen, sofern sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Darüber hinaus ist ein DSB nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO immer dann erforderlich, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder in der systematischen Überwachung betroffener Personen besteht. Auch bei Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen, ist ein DSB nach § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG zwingend zu benennen.

Was ist der Vorteil eines externen gegenüber einem internen DSB?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einem internen mehrere strukturelle Vorteile. Zunächst verfügt er über spezialisierte Fachkompetenz, die ein interner Mitarbeiter – der den DSB häufig nur als Zusatzaufgabe wahrnimmt – oft nicht in gleicher Tiefe mitbringt.

Zudem ist ein externer DSB weisungsfrei in seiner fachlichen Tätigkeit (Art. 38 Abs. 3 DSGVO) und unterliegt keinem Interessenkonflikt, weil er keine Aufgaben übernimmt, die er gleichzeitig überwachen müsste (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Ein weiterer Vorteil: Für interne DSB greift bei pflichtiger Bestellung der besondere Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG, der eine Trennung erheblich erschwert. Bei externen DSB entfällt dieses Risiko – die Zusammenarbeit kann vertraglich flexibel gestaltet werden.

Wie unterscheidet sich Ihre Beratung von günstigeren Anbietern?

Der Datenschutz-Beratungsmarkt ist geprägt von Anbietern, die mit pauschalen Kampfpreisen werben. In der Praxis bedeutet das häufig: vorgefertigte Dokumente, kein fester Ansprechpartner, kein juristisches Verständnis der konkreten Verarbeitungsprozesse. Bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde oder einem Datenschutzvorfall zeigt sich dann, dass die Substanz fehlt.

Wir arbeiten anders: Jede Beratung erfolgt durch juristisch qualifizierte Datenschutzexperten. Dokumentation wird individuell erstellt, nicht aus Templates generiert. Als Tochtergesellschaft einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei können wir jederzeit den Zugang zu anwaltlicher Vertretung sicherstellen – ohne Anbieterwechsel, ohne Informationsverlust.

Was kostet die Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten richten sich nach Größe und Komplexität Ihres Unternehmens, der Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten und dem erforderlichen Betreuungsumfang. Wir arbeiten mit transparenten Monatspauschalen, die sämtliche gesetzlichen DSB-Aufgaben abdecken – einschließlich laufender Beratung, Dokumentationspflege, Schulungen und Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden.

Ein konkretes Angebot erstellen wir nach dem kostenlosen Erstgespräch. Unser Anspruch: Faire Preise für exzellente Qualität – nicht der günstigste Preis am Markt, aber ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das einer ernsthaften Datenschutzberatung gerecht wird.

Können Sie auch bei einem Datenschutzvorfall helfen?

Ja – und gerade hier zeigt sich der Vorteil einer Datenschutzberatung mit anwaltlichem Hintergrund. Bei einem Datenschutzvorfall läuft nach Art. 33 DSGVO eine 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. In dieser kritischen Phase beraten wir zur Bewertung des Vorfalls, zur Risikoeinschätzung und zur Entscheidung über die Melde- und Benachrichtigungspflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO.

Darüber hinaus unterstützen wir bei der internen Aufarbeitung, der Dokumentation und – in Zusammenarbeit mit der Mutterkanzlei – bei der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und der Abwehr etwaiger Bußgeldverfahren.

Beraten Sie auch bei komplexen technischen Projekten?

Gerade bei komplexen technischen Projekten zeigt sich die besondere Stärke unserer Beratung. Wir begleiten Unternehmen bei der datenschutzkonformen Umsetzung anspruchsvoller Vorhaben – von der Einführung neuer Cloud-Infrastrukturen und SaaS-Plattformen über die Integration von KI-Systemen bis hin zu Digitalisierungsprojekten mit komplexen Datenflüssen. Unsere Erfahrung umfasst Microservice-Architekturen, Big-Data-Analysen, IoT und datengetriebene Geschäftsmodelle.

Der entscheidende Vorteil: Unsere Berater verstehen nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die technischen Zusammenhänge. Wir sprechen die Sprache Ihrer Entwickler – und übersetzen datenschutzrechtliche Anforderungen so, dass sie in der konkreten Architektur umsetzbar sind.

Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb von Hannover?

Selbstverständlich. Die Datenschutzberatung ist nicht ortsgebunden – wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland und darüber hinaus. Die laufende Kommunikation erfolgt per Videokonferenz, E-Mail und Telefon. Für die initiale Bestandsaufnahme oder größere Workshops kommen wir gern auch zu Ihnen – oder empfangen Sie in unseren Kanzleiräumen in der Prinzenstraße 3 in Hannover.

Kontakt · 10

Sprechen Sie uns einfach an.

Unverbindliches Erstgespräch in der Regel innerhalb eines Werktages. Keine Pauschalangebote — wir melden uns nach einer kurzen Sichtung Ihrer Anfrage.

Heidrich Datenschutzberatung UG

Adresse
Prinzenstr. 3
30159 Hannover
Standort
Hannover

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Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages zurück.

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