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Eine Tochtergesellschaft der Heidrich Rechtsanwälte

Datenschutz auf höchstem Niveau

Die Heidrich Datenschutz UG verbindet die Tiefe einer spezialisierten IT-Rechtskanzlei mit der operativen Nähe einer dedizierten Datenschutzberatung. Wir stellen externe Datenschutzbeauftragte und beraten Unternehmen, die mehr erwarten als Checklisten und Textbausteine.

Unser Versprechen
Kanzleiqualität, kein Massengeschäft
Jede Beratung erfolgt durch juristisch ausgebildete Datenschutzexperten – nicht durch angelerntes Personal mit vorgefertigten Templates.
Fachliche Basis
Zertifizierte Datenschutzexpertise
Die Expertise unserer Anwälte im Bereich Datenschutz ist durch entsprechende Zertifizierung als Fachanwalt für IT-Recht, Zert. Datenschutzauditor, Zert. Compliance Officer und Zert. Datenschutzbeauftragter dokumentiert.
Wissenstransfer
Vorträge, Lehraufträge, Publikationen
Unsere Rechtsanwälte geben ihr Wissen in Sachen Datenschutz gerne im Rahmen von Vorträgen und Lehraufträgen sowie zahlreichen Publikationen weiter.
Datenschutzberatung, die den Unterschied macht – seit über 25 Jahren spezialisiert auf IT-Recht und Datenschutz in Hannover.

Unsere Datenschutz-Leistungen

Umfassende Beratung entlang des gesamten Datenschutz-Lebenszyklus – von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung.

🛡️

Externer Datenschutz­beauftragter

Bestellung als externer DSB nach Art. 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG. Vollständige Übernahme der gesetzlichen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO – einschließlich Unterrichtung, Überwachung und Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden.

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🔍

Datenschutz-Audits & Gap-Analyse

Systematische Prüfung Ihrer Datenverarbeitungsprozesse auf DSGVO-Konformität. Identifikation von Schwachstellen, Dokumentationslücken und Handlungsbedarfen – mit priorisiertem Maßnahmenplan.

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📋

Datenschutz­rechtliche Gutachten

Erstellung umfassender Rechtsgutachten zu komplexen datenschutzrechtlichen Fragestellungen – von der Zulässigkeit neuer Datenverarbeitungen über internationale Transferkonstellationen bis zur Bewertung von KI-Einsatzszenarien unter der DSGVO.

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⚖️

Datenschutz-Folgen­abschätzung

Durchführung von DSFA nach Art. 35 DSGVO für risikobehaftete Verarbeitungen – von KI-Einsatz über Scoring bis zur Videoüberwachung. Einschließlich Risikobewertung und Maßnahmenableitung.

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Verträge & Vereinbarungen

Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO), Joint-Controller-Vereinbarungen (Art. 26 DSGVO), Betriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen.

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Internationaler Datentransfer

Beratung zu Drittlandtransfers nach Art. 44 ff. DSGVO: Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln, Transfer Impact Assessments und ergänzende Schutzmaßnahmen nach Schrems II.

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Externer Datenschutzbeauftragter: Warum Expertise entscheidend ist

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG für viele Unternehmen verpflichtend – insbesondere wenn mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, oder wenn Kerntätigkeiten umfangreiche Verarbeitungen besonderer Datenkategorien umfassen.

Ein externer DSB muss über die erforderliche Fachkunde (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) verfügen und seine Aufgaben unabhängig ausüben können (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Die Qualität dieser Fachkunde entscheidet darüber, ob Ihr Datenschutz tatsächlich funktioniert – oder nur auf dem Papier existiert.

Bei der Heidrich Datenschutz UG erhalten Sie keine Standard-Betreuung durch fachfremde Mitarbeiter, sondern eine fundierte juristische Beratung durch erfahrene Datenschutzexperten, welche die Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen aus erster Hand kennen – und mit Ihnen gemeinsam praxisorientierte und verteidigungsfähige Positionen erarbeiten.

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Unsere DSB-Leistungen im Überblick

Unterrichtung und Beratung

Laufende Beratung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu allen datenschutzrechtlichen Fragen (Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Überwachung der DSGVO-Compliance

Systematische Kontrolle der Einhaltung der DSGVO, des BDSG und interner Datenschutzstrategien (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Beratung bei DSFA

Fachliche Begleitung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und Überwachung der Durchführung

Begleitung von komplexen Projekten

Datenschutzrechtliche Beratung bei IT-Migrationen, Cloud-Einführungen, KI-Projekten und Digitalisierungsvorhaben – von der Konzeption bis zum Go-Live

Schulungen für Mitarbeiter

Regelmäßige Datenschutzschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die gesamte Belegschaft

40+
Jahre Erfahrung im IT-Recht & Datenschutz
200+
Betreute Unternehmen und Organisationen
100 %
Juristische Fachkompetenz in der Beratung
200+
Vorträge und Fachpublikationen

Branchenexpertise

Wir kennen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen Ihrer Branche – und beraten mit dem nötigen Tiefgang.

🤖

KI & Datenschutz

DSGVO-konforme KI-Implementierung, Datenschutz-Folgenabschätzung für KI-Systeme, AI Act, automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO

💻

IT & Software / SaaS

AV-Verträge, Cloud-Compliance, internationale Datentransfers, Privacy by Design in der Produktentwicklung

📰

Medien & Verlage

Redaktioneller Datenschutz, Tracking & Consent-Management, Leser-Datenbanken, journalistische Privilegien

🛒

E-Commerce & Handel

Shop-Datenschutz, Kundendatenmanagement, Zahlungsdienstleister, Marketing-Einwilligungen, Marktplatz-Compliance

🏥

Gesundheitswesen

Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO), Patientendaten, Telemedizin, Forschungsprivilegien

🏛️

Öffentliche Hand & Bildung

Behördliche Datenschutzbeauftragte, Schul- und Hochschuldatenschutz, E-Government, Informationsfreiheit

Der Vorteil einer Kanzlei-Tochtergesellschaft

Als Tochtergesellschaft der Heidrich Rechtsanwälte profitieren Sie von einer einzigartigen Kombination: Die operative Effizienz einer spezialisierten Datenschutzberatung, verbunden mit dem jederzeitigen Zugang zu anwaltlicher IT-Rechtsexpertise. Sollte aus einer Datenschutzfrage ein Rechtsstreit werden, ein Bußgeldverfahren drohen oder eine komplexe Vertragsgestaltung erforderlich sein – der Weg zur Fachkanzlei ist nahtlos.

⚖️ Fachanwaltliche Expertise bei Bedarf
🔗 Nahtloser Übergang Beratung → Vertretung
🏛️ Vertretung vor Aufsichtsbehörden & Gerichten

So beginnt die Zusammenarbeit

Strukturiert, transparent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – unser Onboarding-Prozess in sechs Schritten.

1

Unverbindliches Erstgespräch

Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre Datenschutz-Herausforderungen kennen. Kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per Videokonferenz.

2

Individuelles Angebot

Auf Basis des Erstgesprächs erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klar definierten Leistungen – keine versteckten Kosten.

3

Datenschutz-Bestandsaufnahme

Systematische Erfassung des Ist-Zustands: Verarbeitungstätigkeiten, bestehende Dokumentation, technische und organisatorische Maßnahmen, offene Risiken.

4

Maßnahmenplan & Priorisierung

Gap-Analyse mit konkretem, priorisiertem Handlungsplan – abgestimmt auf Ihre Ressourcen und Ihren Zeitrahmen.

5

Umsetzung & Dokumentation

Gemeinsame Umsetzung der identifizierten Maßnahmen: Von der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses über AV-Verträge bis zur DSFA.

6

Laufende Betreuung

Kontinuierliche Beratung, regelmäßige Datenschutz-Reviews, Schulungen und schnelle Reaktion bei Vorfällen oder Betroffenenanfragen.

Datenschutzvorfall? 72 Stunden laufen.

Bei einem Datenschutzvorfall beginnt nach Art. 33 DSGVO die Meldefrist sofort. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung des Vorfalls, der Entscheidung über die Meldepflicht, der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigung betroffener Personen – schnell, kompetent und bei Bedarf mit anwaltlicher Vertretung im Bußgeldverfahren.

0511 – 374 981 50 Mo.–Do. 08:30–17:30 · Fr. 08:30–15:30 Sofortberatung anfragen →

Weitere Beratungsfelder

Über die Kernleistungen hinaus beraten wir Sie in allen Fragen an der Schnittstelle von Datenschutz, IT-Recht und Regulierung.

Beschäftigtendatenschutz

Beratung zu § 26 BDSG, Betriebsvereinbarungen, Mitarbeiterüberwachung, BYOD-Policies

KI & Datenschutz

DSGVO-konforme Implementierung von KI-Systemen, Datenschutz bei KI-Training, AI Act

Datenschutzvorfälle & Meldepflichten

Sofort-Beratung bei Datenpannen, Meldung nach Art. 33/34 DSGVO, Krisenkommunikation

Betroffenenrechte

Prozesse für Auskunft (Art. 15), Löschung (Art. 17), Datenportabilität (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21)

Cookie-Compliance & Consent

TDDDG-konforme Cookie-Banner, Consent-Management, Prüfung von Tracking-Setups

TOM & IT-Sicherheit

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, IT-Sicherheitskonzepte

Datenschutzhinweise & Policies

Rechtskonforme Datenschutzerklärungen für Websites, Apps, SaaS-Produkte und interne Prozesse

Aufsichtsbehörden & Bußgeldverfahren

Kommunikation mit Behörden, Stellungnahmen, Verteidigung – in Zusammenarbeit mit der Mutterkanzlei

Komplexe technische Projekte

Datenschutzbegleitung bei Cloud-Migrationen, KI-Integration, SaaS-Plattformen, IoT und Big-Data-Vorhaben

Privacy by Design & by Default

Datenschutzgerechte Systemgestaltung nach Art. 25 DSGVO – von der Konzeption bis zum Go-Live

KI datenschutzkonform einsetzen

Künstliche Intelligenz stellt das Datenschutzrecht vor besondere Herausforderungen: Große Trainingsdatensätze, intransparente Entscheidungslogiken und grenzüberschreitende Datenflüsse werfen komplexe Fragen auf, auf die klassische Datenschutzberater oft keine belastbaren Antworten haben.

Wir verbinden tiefes datenschutzrechtliches Know-how mit ausgewiesener KI-Expertise. Unsere Kanzlei berät nicht nur zur DSGVO-Konformität von KI-Systemen, sondern ist gleichzeitig eine der führenden deutschen Kanzleien im Bereich KI-Recht – mit eigener AI-Act-Beratungspraxis, Fachpublikationen und Mandaten in Grundsatzverfahren zum KI-Training.

Ob Sie ChatGPT im Kundenservice einsetzen, ein eigenes ML-Modell trainieren oder KI-basierte Scoring-Systeme betreiben – wir begleiten Sie von der Datenschutz-Folgenabschätzung über die Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bis zu den Informationspflichten und der Betroffenenrechte-Architektur.

KI-Datenschutzberatung anfragen →

Unsere KI-Datenschutz-Kompetenz

DSFA für KI-Systeme

Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für KI-basierte Verarbeitungen – von Chatbots bis Scoring

AI Act & DSGVO-Zusammenspiel

Integrierte Compliance an der Schnittstelle von EU-KI-Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung

KI-Richtlinien & Betriebsvereinbarungen

Interne Regelwerke für den datenschutzkonformen KI-Einsatz im Unternehmen

Automatisierte Entscheidungen

Beratung zu Art. 22 DSGVO – Profiling, Scoring und automatisierte Einzelentscheidungen

Weiterführende Angebote

ai-act.de – Spezialisierte AI-Act-Beratung  ·  ki-kanzlei.de – KI-Recht umfassend

Heidrich Datenschutz UG

Die Heidrich Datenschutz UG ist die Datenschutz-Tochtergesellschaft der Heidrich Rechtsanwälte in Hannover – einer der profiliertesten IT-Rechtskanzleien in Norddeutschland.

Gegründet, um Unternehmen eine dedizierte Datenschutzberatung auf Kanzleiniveau anzubieten, vereinen wir die Agilität einer spezialisierten Beratungsgesellschaft mit dem juristischen Tiefgang einer Fachkanzlei für IT-Recht. Unsere Berater sind keine Generalisten – sie kommen aus dem Datenschutzrecht und kennen die Materie aus Beratung, Publikation und Lehre.

Die Mutterkanzlei Heidrich Rechtsanwälte berät seit über 25 Jahren zu IT-Recht, Datenschutz und KI-Recht. Kanzleigründer Joerg Heidrich ist Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter KI-Manager und Autor eines Fachbuchs zum KI-Recht. Er ist regelmäßig als Referent und Autor in c't, heise online und dem Datenschutzpodcast „Auslegungssache" präsent.

Fachanwalt für IT-Recht · Zert. Datenschutzauditor

Joerg Heidrich

Datenschutz, AI Act, Urheberrecht. Autor, Dozent und Podcast-Host.

Rechtsanwalt · Zert. Datenschutzbeauftragter

Nick Akinci, MLE

Datenschutz, KI-Recht und Vertragsrecht. Autor zahlreicher Fachpublikationen, Herausgeber „Rechtsleitfaden KI".

Rechtsanwalt · Zert. Datenschutzbeauftragter

Niklas Mühleis, LL.M.

Datenschutz, AI Act, Data Act und Urheberrecht. Autor zahlreicher Fachpublikationen, Herausgeber „Rechtsleitfaden KI".

Rechtsanwalt · Zert. Datenschutzbeauftragter

Stas Kertsman

Datenschutz, KI-Compliance und Urheberrecht. Fachautor.

Rechtsanwalt

René Genz

Datenschutz, gewerblicher Rechtsschutz, IT- und Technikrecht.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur externen Datenschutzberatung und unserer Arbeitsweise.

Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und – in Deutschland zusätzlich verschärft – aus § 38 BDSG. Nach § 38 Abs. 1 BDSG müssen Unternehmen einen DSB benennen, sofern sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Darüber hinaus ist ein DSB nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO immer dann erforderlich, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder in der systematischen Überwachung betroffener Personen besteht. Auch bei Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen, ist ein DSB nach § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG zwingend zu benennen.

Was ist der Vorteil eines externen gegenüber einem internen DSB?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet gegenüber einem internen mehrere strukturelle Vorteile. Zunächst verfügt er über spezialisierte Fachkompetenz, die ein interner Mitarbeiter – der den DSB häufig nur als Zusatzaufgabe wahrnimmt – oft nicht in gleicher Tiefe mitbringt. Zudem unterliegt ein externer DSB keinem Interessenkonflikt: Er ist weder weisungsgebunden noch in Entscheidungsprozesse des Unternehmens eingebunden, die er gleichzeitig datenschutzrechtlich überwachen soll (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Ein weiterer praktischer Vorteil ist der besondere Kündigungsschutz nach § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 BDSG, der für interne DSB gilt und eine Trennung erheblich erschwert. Bei externen DSB entfällt dieses Risiko – die Zusammenarbeit kann vertraglich flexibel gestaltet werden.

Wie unterscheidet sich Ihre Beratung von günstigeren Anbietern?

Der Datenschutz-Beratungsmarkt ist geprägt von Anbietern, die mit pauschalen Kampfpreisen werben. In der Praxis bedeutet das häufig: vorgefertigte Dokumente, kein fester Ansprechpartner, kein juristisches Verständnis der konkreten Verarbeitungsprozesse. Bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde oder einem Datenschutzvorfall zeigt sich dann, dass die Substanz fehlt.

Wir arbeiten anders: Jede Beratung erfolgt durch juristisch qualifizierte Datenschutzexperten mit einschlägiger Berufserfahrung. Dokumentation wird individuell erstellt, nicht aus Templates generiert. Und als Tochtergesellschaft einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei können wir bei Bedarf jederzeit den Zugang zu anwaltlicher Vertretung sicherstellen – ohne Anbieterwechsel, ohne Informationsverlust. Das kostet mehr als ein Billigangebot. Aber es ist der Unterschied zwischen einem Datenschutzprogramm, das bei der ersten Belastungsprobe standhält, und einem, das es nicht tut.

Was kostet die Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten richten sich nach Größe und Komplexität Ihres Unternehmens, der Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten und dem erforderlichen Betreuungsumfang. Wir arbeiten mit transparenten Monatspauschalen, die sämtliche gesetzlichen DSB-Aufgaben abdecken – einschließlich laufender Beratung, Dokumentationspflege, Schulungen und Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden. Ein konkretes Angebot erstellen wir nach dem kostenlosen Erstgespräch. Unser Anspruch ist dabei klar: Faire Preise für exzellente Qualität – nicht der günstigste Preis am Markt, aber ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das einer ernsthaften Datenschutzberatung gerecht wird.

Können Sie auch bei einem Datenschutzvorfall helfen?

Ja – und gerade hier zeigt sich der Vorteil einer Datenschutzberatung mit anwaltlichem Hintergrund. Bei einem Datenschutzvorfall läuft nach Art. 33 DSGVO eine 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Aufsichtsbehörde. In dieser kritischen Phase beraten wir zur Bewertung des Vorfalls, zur Risikoeinschätzung für die betroffenen Personen und zur Entscheidung über die Melde- und Benachrichtigungspflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO. Darüber hinaus unterstützen wir bei der internen Aufarbeitung, der Dokumentation und – in Zusammenarbeit mit der Mutterkanzlei – bei der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde und der Abwehr etwaiger Bußgeldverfahren.

Beraten Sie auch bei komplexen technischen Projekten?

Gerade bei komplexen technischen Projekten zeigt sich die besondere Stärke unserer Beratung. Wir begleiten Unternehmen regelmäßig bei der datenschutzkonformen Umsetzung anspruchsvoller Vorhaben – von der Einführung neuer Cloud-Infrastrukturen und SaaS-Plattformen über die Integration von KI-Systemen in bestehende Geschäftsprozesse bis hin zu umfangreichen Digitalisierungsprojekten mit komplexen Datenflüssen über mehrere Systeme und Dienstleister hinweg. Unsere Erfahrung umfasst dabei auch technisch anspruchsvolle Konstellationen wie Microservice-Architekturen, Big-Data-Analysen, IoT-Anwendungen und datengetriebene Geschäftsmodelle.

Der entscheidende Vorteil: Unsere Berater verstehen nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die technischen Zusammenhänge. Wir sprechen die Sprache Ihrer Entwickler und Ihrer IT-Abteilung – und können datenschutzrechtliche Anforderungen so übersetzen, dass sie in der konkreten technischen Architektur umsetzbar sind. Statt pauschaler Verbote erarbeiten wir praxistaugliche Lösungen, die Datenschutz und Projektfortschritt in Einklang bringen. Ob Privacy by Design nach Art. 25 DSGVO, die datenschutzrechtliche Bewertung neuer Technologien oder die Begleitung agiler Entwicklungsprozesse – wir sind es gewohnt, auch in technisch komplexen Umgebungen rechtssichere Ergebnisse zu liefern.

Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb von Hannover?

Selbstverständlich. Die Datenschutzberatung ist nicht ortsgebunden – wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland und darüber hinaus. Die laufende Kommunikation erfolgt per Videokonferenz, E-Mail und Telefon. Für die initiale Bestandsaufnahme oder größere Workshops kommen wir gern auch zu Ihnen – oder empfangen Sie in unseren Kanzleiräumen in der Prinzenstraße 3 in Hannover. Die räumliche Distanz ist kein Hindernis für eine erstklassige Datenschutzbetreuung.

Bereit für Datenschutz, der wirklich schützt?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir analysieren Ihren Datenschutz-Status und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung.

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Kontakt

📍
Heidrich Datenschutz UG Prinzenstraße 3, 30159 Hannover
📞
Telefon 0511 – 374 981 50
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Telefonische Erreichbarkeit Mo.–Do. 08:30–17:30 Uhr, Fr. 08:30–15:30 Uhr

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